Religiöse Verfolgung bis zur Vertreibung Yezidi aus der Türkei suchen eine neue Heima
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Religiöse Verfolgung bis zur Vertreibung
Yezidi aus der Türkei suchen eine neue Heimat *
Annelore Hermes
Die kurdischen Yezidi sind eine Glaubensgemeinschaft, zu der heute weltweit etwa 500.000
Menschen gehören. Sie stellen eine Minderheit innerhalb der ethnischen Gruppe der Kurden
dar: Wie alle Kurden sind die Yezidi Ackerbauern und Kleinviehzüchter, Yezidi und Kurden
sprechen die gemeinsame kurdische Sprache. Während aber die Mehrzahl der Kurden dem
muslimischen Glauben anhängt, sind die kurdischen Yezidi Anhänger einer Religion, die sich
grundlegend vom muslimischen Glauben unterscheidet.
Über 300.000 Yezidi leben in der Sowjetunion, 100.000 im Irak und 20.000 in Syrien. In der
Türkei befinden sich nur noch sehr wenige Angehörige dieser Glaubensgemeinschaft: Die
Bundesrepublik ist das Land, in das die ursprünglich etwa 20.000 in der Türkei ansässigen
Yezidi ausgewandert und geflohen sind. In Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen haben
sich die meisten Yezidi zusammengefunden – kleinere Gemeinden befinden sich auch in den
anderen Bundesländern.
Für die Yezidi wird die Bundesrepublik zur zweiten Heimat werden. Ein Zurück in die Türkei
gibt es nicht mehr. Sie haben alles aufgegeben – Haus, Hof und Ländereien. Dieser radikale
Prozeß ist das Ergebnis einer schon lange Zeit währenden Unterdrückung und Vertreibung.
Die yezidische Religion
Um die Konflikte im Zusammenleben der muslimischen mit den yezidischen Kurden nach-
vollziehbar zu machen, werden die Grundzüge der yezidischen Religion und ihre Auswirkun-
gen auf die Lebensgewohnheiten und Einstellungen der Yezidi im folgenden kurz umrissen.
Die yezidische Religion ist eine Mischreligion, die Elemente des [118] Christentums in sich
vereinigt. Es handelt sich hier nicht um eine „Buchreligion“, da eine verbindliche schriftliche
Fixierung der religiösen Überlieferung fehlt. Es gibt aber zwei heilige Schriften, welche My-
then über die Weltschöpfung, die Entstehung der Engel und der Menschen sowie als verbind-
liche Gesetze formulierte Taburegeln enthalten. In der Praxis ist die Religion der Yezidi den-
noch eine schriftlose Religion, die aus mündlicher Tradition lebt.
Die Yezidi verehren einen von Gott erschaffenen oder aus Gott entstandenen Engel Melek-e
Taus (Engel Pfau). Seine Gestalt ist das Herzstück der yezidischen Religion. Einem Mythos
entsprechend hat dieser Engel nach seiner Erschaffung versucht, sich über Gott zu erheben
und wurde in der Folge von ihm verstoßen. Nachdem er seine Sünden in der Hölle gebüßt und
mit seinen Reuetränen das Höllenfeuer für immer gelöscht hatte, wurde er von Gott wieder
aufgenommen und als sein Statthalter auf der Erde eingesetzt.
* Dieser Beitrag erschien erstmals in: Grieb, Holger u.a. (Hrsg.): Wer ihr Land nimmt, zerstört ihr Leben: Men-
schenrechtsverletzungen an Ureinwohnern, Hamburg 1991, S. 117 – 124. Die Zahlen in den eckigen Klammern
geben die Seitenzahlen der jeweils folgenden Textseite des Originals wider. Die ursprüngliche Orthographie www.yeziden-colloquium.de
Die Yezidi gliedern sich in die erblichen Gruppen der Laien (Muriden) und die der Priester,
die sich ihrerseits in die ranghöheren Sheikh- und niedriger einzustufenden Pir-Familien glie-
dern. An der Spitze der yezidischen Glaubensgemeinschaft steht die geistliche und weltliche
Autorität des Mirs. Generell ist es Yeziden nicht gestattet, Angehörige eines anderen Glau-
bens zu heiraten (Wießner 1984: 34).
Die yezidische Religion wird innerhalb kleiner Gruppen praktiziert und tradiert. Missionie-
rung ist den Yezidi fremd. Ihre Anhänger müssen in Gemeinden von mindestens neun Gläu-
bigen leben, für deren Zusammenleben eine Reihe von Regeln und Tabus gelten, die den Ge-
nuß von Speisen, die Benutzung von Farben, aber auch bestimmte alltägliche Verhaltenswei-
sen (bez. Körperhygiene und Kleidung) betreffen.
Islam contra Yezidentum
Der yezidische Glaube an den Engel Melek-e Taus verstößt gegen das Hauptgebot des Islam,
daß Gott neben sich keinen Gefährten haben darf. Darüber hinaus verkörpert Melek-e Taus in
den Augen der Muslime das Bö- [119] se – aufgrund dieses Mißverständnisses bezeichnen sie
die Yezidi als „Anbeter des Bösen“. Die Tatsache, daß die yezidische Religion keine „Buch-
religion“ ist, hat außerdem zur Folge, daß Muslime sich nicht an das Toleranzgebot des Islam
gegenüber anderen Religionen gebunden fühlen. Für Muslime gilt in diesem Fall das Gesetz
des „Glaubenskrieges“: Das bedeutet Zwangsbekehrung oder rücksichtslose Bekämpfung des
yezidischen Glaubens.
Seit der Regierungszeit von Kemal Atatürk besteht in der Türkei eine ausdrückliche Trennung
von Kirche und Staat, die auch in der Verfassung verankert ist. Die Wirklichkeit sieht jedoch
erheblich anders aus. Gerade innerhalb des letzten Jahrzehnts zeigt sich in der Türkei die
deutliche Tendenz eines islamischen Fundamentalismus: Sogar an Institutionen wie den Uni-
versitäten, in denen aufgeklärtes, liberales Denken seinen Platz haben sollte, zeigen sich ex-
trem konventionelle, traditionelle Verhaltensweisen wie die Forderung nach dem obligatori-
schen Tragen eines Schleiers für Studentinnen. Die zunehmende Intoleranz bezieht sich nicht
nur auf liberale Tendenzen im Islam, sondern vor allem auch auf Andersgläubige.
Religiöse Intoleranz an den Schulen
Deutlich wird dies zum Beispiel an der Praxis des Religionsunterrichts an türkischen Schulen.
In der türkischen Verfassung heißt es: „Die Religions- und Sittenerziehung und -lehre wird
unter der Aufsicht und Kontrolle des Staates durchgeführt.“ In den Durchführungs-
bestimmungen wird konkretisiert, daß „Sittenerziehung und -lehre selbstverständlich islami-
sche Sittenerziehung und –lehre“ bedeute (Sternberg-Spohr 1988: 19). In der Praxis des Er-
ziehungssystems ist der Religionsunterricht ein muslimischer Konfessionsunterricht, durchge-
führt von muslimischen Geistlichen. In diesem Unterricht wird der muslimische Glaube den
Kindern nicht zur Kenntnisnahme, sondern zur Annahme nahegebracht (Erichson 1988). Dar-
unter haben vor allem yezidische und auch christliche Kinder zu leiden, da für sie das Aufsa-
gen des islamischen Glaubensbekenntnisses, das im Religionsunter- [120] richt obligatorisch
ist, eine Todsünde darstellt. Die Möglichkeit, daß andersgläubige Kinder dem Religionsun-
terricht fernbleiben können, existiert zwar, konnte bisher aber nur in Einzelfällen vor Gericht
durchgefochten werden. Für yezidische Kinder bedeutet der Zwang zum Nachsprechen be-
stimmter Koran-Suren den Verlust von Gottes Gnade; streng genommen kommt dies dem
ewigen Verlust ihrer Yezidi-Identität gleich. www.yeziden-colloquium.de
Alltägliche Übergriffe auf Yezidi
Yezidi wissen von zahlreichen Übergriffen durch ihre muslimischen Nachbarn zu berichten,
die ihre Motivation in einem tiefen Unverständnis und einer tief verwurzelten Abneigung ge-
genüber der Andersartigkeit der Traditionen, Verhaltensweisen und Sitten der Yezidi haben.
Bei der Bestellung ihrer Acker kommt es fortwährend zu Überfallen, immer wieder auch mit
tödlichem Ausgang. Der Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten kann mit einer Steini-
gung enden. Auch in ihren Wohnungen werden Yezidi überfallen – und dies hat keineswegs
Sanktionen durch Ordnungskräfte oder gar zukünftigen Schutz durch die Polizei zur Folge. Im
Gegenteil: Der Staat kommt seiner Schutzfunktion auch nach Aufforderung keineswegs nach
(vgl. hierzu die Berichte Betroffener in Sternberg-Spohr 1988: 115).
Auf dem Arbeitsmarkt haben Yezidi im allgemeinen keine Chancen: Gelingt es ihnen, unter
Verschweigen ihrer Religionszugehörigkeit eingestellt zu werden, so können sie diese spätes-
tens dann nicht mehr verleugnen, wenn zwecks Lohnauszahlung die Personalien verlangt
werden: Im Personalausweis ist an Stelle der Religionszugehörigkeit häufig ein Kreuz einge-
tragen – und jeder weiß, was dies bedeutet. Weiterbeschäftigung und Lohnauszahlung werden
dann im allgemeinen abgelehnt (Sternberg-Spohr 1988: 118).
Der Staat fördert die Vertreibung der Yezidi
Der türkische Staat schützt die Yezidi vor den Übergriffen ihrer muslimischen Nachbarn nicht
– er trägt [121] durch politische und administrative Maßnahmen sogar dazu bei, daß die An-
gehörigen dieser Religionsgemeinschaft unterdrückt und vertrieben werden. Hierzu zählt die
Einrichtung eines 15 bis 40 km breiten Sicherheitsgürtels entlang der irakisch-türkischen und
syrisch-türkischen Grenze, der vordergründig der Sicherheit der kurdisch-yezidischen und
christlichen Bevölkerung in den grenznahen Regionen dienen soll. In der Praxis kommt die
damit verbundene Umsiedlung der in diesem Grenzstreifen ansässigen Kurden und Christen
einer Vertreibung gleich, da ihnen die Benutzung ihrer traditionellen Weiden und Felder fort-
an nicht mehr möglich ist und auch kein Ersatz dafür geboten wird (Sternberg-Spohr 1988:
58-65).
Betont werden muß in diesem Zusammenhang, daß die Yezidi in zweifacher Weise Opfer von
Verfolgung und Vertreibung sind: Sie werden einerseits von den türkischen Behörden und
Bürgern mit den Kurden identifiziert und sind somit auch der Diskriminierung ausgesetzt,
unter der sämtliche 10 bis 12 Mio. Kurden in der Türkei zu leiden haben. Als schwächstes
Glied der kurdischen Gesellschaft leiden sie jedoch auch unter der Drangsalierung durch die
kurdisch-muslimische Mehrheitsbevölkerung im Südosten der Türkei. Auch die Re-
Demokratisierung, die 1987 mit der Aufhebung des Kriegsrechts in der Türkei dekretiert wur-
de, hat nicht zu einer Entschärfung der Lage geführt – im Gegenteil: über acht kurdische Pro-
vinzen wurde der Ausnahmezustand verhängt und das Amt des „Obergouverneurs“ mit Son-
dervollmachten eingeführt. Dieser Gouverneur ist mit Machtbefugnissen ausgestattet, die ihm
erlauben, mit eigenmächtigen und willkürlichen Maßnahmen, die häufig Yezidi treffen, in
seinem Bereich für Ruhe und Ordnung zu sorgen, da er keinem demokratischen Gremium
verantwortlich ist (Sternberg-Spohr 1988: 74).
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Landnutzungsrechte – ein zusätzliches Konfliktpotential
Auch Landkonflikte spielen eine nicht unwesentliche Rolle innerhalb des komplexen Kon-
fliktfeldes zwischen yezidischen und muslimischen Kurden und den türkischen Behörden. Die
Landbesitzverhältnisse lassen sich heute [122] schwer durchschauen. Nur in sehr seltenen
Fällen ist es Yezidi gelungen, Besitzrechte in den Grundbüchern eintragen zu lassen; in man-
chen Fällen wurden bestehende Besitzurkunden als nicht gültig bezeichnet. Die traditionellen
Landnutzungsrechte der Yezidi werden vielfach weder von den kurdisch-muslimischen Groß-
grundbesitzern noch von den Behörden respektiert. Da die kurdisch-muslimischen Groß-
grundbesitzer in den traditionellen Siedlungsgebieten der Yezidi eine lokale Ordnungsmacht
darstellen, kann in diesem Zusammenhang eine punktuelle Kooperation zwischen ihnen und
den türkischen Behörden angenommen werden.
Keine Sicherheit vor Verfolgung in türkischen Großstädten
Die Flucht in türkische Großstädte bedeutet für Yezidi die Aufgabe ihrer traditionellen Le-
bensweise und ihres gewohnten Milieus sowie der Bedingungen, die für die Aufrechterhal-
tung ihrer religiösen Identität notwendig sind. Die Bildung von Gemeinden von mindestens
neun Gläubigen ist in Großstädten nicht möglich: Einer geregelten Arbeit nachzugehen, ist
extrem schwierig. Dementsprechend sind in den Großstädten fast ausschließlich ehemalige
Yezidi zu finden, die zum Islam konvertiert sind, um längerfristig auch wirtschaftlich Fuß
fassen zu können. Das Leben in einer Großstadt ist auch unvereinbar mit den seit Jahrhunder-
ten ausgeübten besonderen Begräbnisbräuchen der Yezidi: Ihre Friedhöfe unterscheiden sich
wesentlich von denen der Muslime. Die Pflichten den Toten gegenüber und die Begräbnisri-
tuale haben bei ihnen einen eminent hohen Stellenwert. Deutlich wird dies daran, daß Yezidi,
die in der Bundesrepublik wohnen, sich häufig stark verschulden, um ihre verstorbenen An-
gehörigen in ihrer Heimatregion begraben zu können. Da im Südosten der Türkei die Friedhö-
fe der Yezidi aber weitgehend zerstört sind, ist ein Ausweichen auf die Heimatfriedhöfe auf
längere Sicht nicht [123] mehr möglich (Sternberg-Spohr 1988: 81). 1
Flucht und Vertreibung der Yezidi aus der Türkei ist fast abgeschlossen
In den meisten mehrheitlich von Yezidi bewohnten Provinzen der Türkei lebt heute nur noch
eine kleine Restbevölkerung (Bangert 1989). Die meisten Yezidi sind in die Bundesrepublik
geflohen. Sie haben ihr Land an kurdisch-muslimische Großgrundbesitzer verkaufen müssen,
um die finanziellen Mittel für Reise und Visum aufbringen zu können.
In der Bundesrepublik mußten die Yezidi erfahren, daß ihre Fluchtgründe häufig nicht als
„asylrelevant“ eingestuft wurden und werden. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländi-
scher Flüchtlinge sowie die mit den Asylverfahren befaßten Gerichte urteilen in unterschied-
licher, ja oft widersprüchlicher Weise über die Asylbegehren der Angehörigen dieser Glau-
bensgemeinschaft. Nur wenige Gerichte konnten sich bisher dazu durchringen, die Verfol-
gung der Yezidi aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit als „Gruppen-
verfolgung“ einzustufen.
1 In der Bundesrepublik gibt es inzwischen mancherorts Bestrebungen, den Yezidi eigene Friedhöfe einzurichten:
Bei Hannover wurde auf dem Friedhof Lahe ein Areal abgeteilt, auf dem Yezidi nach ihren spezifischen Bräu-
chen ihre Toten begraben können. www.yeziden-colloquium.de
Um dieser für die Betroffenen unverständlichen und demütigenden Situation ein Ende zu be-
reiten, wurde im Dezember 1989 in Nordrhein-Westfalen sowie im Oktober 1990 in Nieder-
sachsen den dort ansässigen Yeziden ein asylunabhängiges Bleiberecht eingeräumt.
Yezidi im Exil: Eine neue Chance, aber auch neue Probleme
Das Leben im bundesdeutschen Exil bringt hohe Anforderungen an die Anpassungsfähigkeit
der Yezidi mit sich.
[124] Sie sind umgeben von einer Gesellschaft, deren Mitglieder zwar in ihrer Mehrzahl der
christlichen Glaubensgemeinschaft angehören, die in ihrem Wesen aber wenig von Religiosi-
tät geprägt ist. Die Orientierung auf materielle Werte ist – zumindest an der Oberfläche – be-
stimmend. Daher sind Reibungen zwischen der spezifischen, durch religiöse Traditionen und
Sitten bestimmten Lebensweise der Yezidi auf der einen Seite und der pluralistischen, mate-
riell orientierten Haltung ihrer bundesdeutschen Mitbürger auf der anderen Seite unver-
meidlich. Dies führt teilweise zu einem umso engeren Zusammenschluß der yezidischen Ge-
meinden, teilweise aber auch zu Konflikten zwischen der jüngeren und der älteren yezidi-
schen Generation. Damit ein Überleben der yezidischen Glaubensgemeinschaft im Exil mög-
lich wird, sind intensive Überlegungen, wie die yezidischen Traditionen und Werte-
Orientierungen in unserer Gesellschaft zeitgemäß gelebt werden können, unabdingbar. Teil-
weise sind sie schon im Gange.
Обновлено (19.01.2010 16:42)


