Yeziden im Irak
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Mirza Dinnayi
Yeziden im Irak Eine bedrohte Minderheit ohne Existenzrechte?* Geschichte und Religion der Yezidi Die Yezidi – oder kurdisch Ezidi – sind eine kleine Religionsgemeinschaft innerhalb der kurdischen Bevölkerung und gehören zu den ältesten Religionsgemeinschaften Mesopota-miens. Ihre Philosophie beinhaltet hauptsäch-lich den Glauben an die Naturelemente, insbe-sondere an die Heiligkeit der Sonne. Trotz dieser Hintergründe ist die yezidische Glaubensrichtung mono-theistisch, denn der Gott >Ezi< oder >Khuda<, der Gott, der sich (selbst) erschuf, spielt als höchstes Wesen die wichtigste Rolle in der Glaubensvor-stellung der Yezidi. Er ist Quelle des Guten und des Bösen. Daher wird auch die Ideologie von >Gott, Teufel und Adam< im yezidischen Glauben etwas anders bewertet und interpretiert als im Christentum oder Islam. Der gefal-lene Engel >Teufel< existiert nicht. Der Gott >Khuda< besitzt mit weiteren sieben Engeln die heilige Macht. Einer von diesen Engeln, Taus Malak, steht zwischen Gott und den sechs Engeln. Er ist einerseits ein Teil Gottes und andererseits Herr des Universums als Oberhaupt der heiligen Engel. Einige Theorien besagen, daß die Yezidi von dem Urpropheten Ab-raham den Monotheismus übernahmen, schließlich kam dieser ursprünglich aus Mesopotamien und wanderte später nach Israel aus. Verschiedene Autorinnen und Autoren ordneten dem Namen Taus Malak zwei Bedeutungen in der kurdischen beziehungsweise präkurdischen Sprache zu. Die erste ist >Pfau der Engel<, die zweite >Gott der Engel. Das Wort >Taus< bedeutet >Gott< in verschiedenen altiranischen Sprachen. >Tauz< oder >Temuz< selbst ist der Name Gottes in der alten irakischen beziehungsweise summerisch-babylonischen Literatur. Es ist allerdings hervorzuheben, daß die Yezidi als kleine Minderheit im Laufe der Zeit gezwungen waren, sich den Mehrheiten anzu- *
Dieser Text ist erstmals erschienen in: Mary Kreutzer; Thomas Schmidinger (Hg.): Irak – Von der Republik der Angst zur bürgerlichen Demokratie?, ça ira-Verlag, Freiburg 2004, S. 197 – 204.
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passen. So übernahmen und praktizieren sie einige Traditionen ihrer Nach-barn. Deswegen findet man auch im yezidischen Glauben orientalische Tra-ditionen, die sich mehr oder weniger von dieser oder jener Religion ableiten, Das Yezidentum ist eine endogamische, nicht missionare Religion. Yezidi ist man nur durch Geburt, wenn beide Elternteile Yezidi sind. Ferner besteht die yezidische Gesellschaft aus einem Kastenwesen mit drei Hauptkasten und sechs Unterkasten. Um diese Gesellschaftsstruktur zu erhalten, ist nur eine Heirat innerhalb der Yezidi und innerhalb einer Kaste beziehungsweise Unterkaste erlaubt. Nach inoffiziellen, vor vier Jahren von yezidischen Kulturorgani-sationen erstellten Angaben, leben im Irak etwa eine halbe Million Yezidi. Sie machen 2,5 % der irakischen Bevölkerung aus und bewohnen vor allem die Provinzen Dohuk und Mosul, in den Regionen Sinjar und Sheikan. 10-15 % der Kurdinnen und Kurden im Irak und 25 % der Bevölkerung in der Provinz Mosul sind Yezidi. Zudem leben Yezidi in der Türkei, Syrien, Armenien und Georgien. Aufgrund von politisch-religiöser Verfolgung und Diskriminierung in ihren Herkunftsländern emigrierten zudem viele nach Europa. Seit den 1960er-Jahren steigt die yezidische Bevölkerung in westeuropäischen Ländern, ins-besondere in Deutschland, weiter an. Aus der Sicht vieler islamischer Traditionalisten und Extremisten werden die Yezidi als >Teufelsanbeter< betrachtet. Die diktatorischen Re-gime des Nahen Ostens, insbesondere das totalitäre Ba'th-Regime des Irak, haben diese diskriminierende Zuschreibung unterstützt und für ihre Herr-schaftszwecke verwendet. Verfolgung der Yezidi Die Yezidi selbst sagen, daß sie im Laufe der Geschichte 72 Pogrome über-lebt haben. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich von der Redaktion des
ROJ-Journal,
einer Fachzeitschrift über Yezidiologie, haben 69 solche At-tacken gegen Yezidi im Laufe der Geschichte dokumentiert (Ausgabe 6, 1998).
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Kurden (weltweit circa 40 Millionen) waren in der Vergangenheit Yezidi. Sie wurden nach dem Sturz des Sasaniden-Reiches zum größten Teil zwangsislamisiert. Nach dem Sturz des Osmanischen Reichs und der Befreiung der A-raberinnen und Araber von der osmanischen Herrschaft hatten die Yezidi die Hoffnung, im neu gegründeten Staat Irak gewisse Minderheitenrechte zu erhalten. Diese Hoffnungen wurden bitter enttäuscht. Trotz des bürgerlichen und zivilrechtlichen Grundgesetzes haben die Iraker im Allgemeinen und die Kurden und Yezidi im Besonderen weder ihre Freiheit noch ihren Frie-den bekommen. Weder das politische Milieu in der irakischen Monarchie und ab 1958 in der irakischen Republik, noch die politische Situation in den Nachbarländern begünstigten eine demokratische und friedliche Entwick-lung im Irak, die auch die Rechte der Minderheiten respektieren würde. Insbesondere die Stärkung zweier autoritärer Ideologien führten den Irak und seine Minderheiten in die Katastrophe. Die erste Ideologie des ra-dikal-nationalistischen >Arabismus<, vertreten durch die Ideologie der Ba'th-Partei, mit ihren Wurzeln im vom deutschen Nationalsozialismus beeinflußten arabischen Nationalismus der 1940er-Jahre, und die zweite Ideologie des auf Terror und Einschüchterung beruhenden fanatischen Isla-mismus sind zwar unterschiedlichen Ursprungs, stellten beide jedoch nicht nur eine Bedrohung für alle demokratischen Kräfte dar, sondern auch für die religiösen und ethnischen Minderheiten des Irak. Der radikale sunnitische Islamismus im Irak, der seine Ursprünge ei-nerseits in der in Ägypten gegründeten Muslim-Bruderschaft und anderer-seits im Wahabismus Saudi-Arabiens hat, verhielt sich stets feindlich ge-genüber den Yezidi und den anderen nicht-muslimischen Minderheiten des Irak. Im Irak hatte die am Nationalsozialismus orientierte Ba'th-Ideologie Anfang der 1960er-Jahre großen Zulauf und es gelang ihr 1963 mit terroris-tischen Mitteln, die Herrschaft des Landes zu übernehmen. Die Yezidi ge-hörten zu den kurdischen Bevölkerungsgruppen, die seit vielen Jahren um ihre Existenzrechte gekämpft hatten, weshalb sie, wie andere Kurden auch, unter massiver Verfolgung von Seiten des Ba'th-Regimes litten. Diese Ver-folgungen fanden auf zwei Ebenen statt.
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Erstens wurden die Yezidi im Irak nicht als religiöse Gruppe anerkannt. Von konservativen und extremistischen Sunniten als
>Teufelsanbeter<
denunziert, wurden sie gesetzlich nach islamischem Recht behandelt. Die yezidischen Traditionen wurden dabei nicht toleriert. Zweitens versuchten die nationalisti-schen Regime im Irak die kollektive Identität der Yezidi unter anderem durch gezielte Vertreibungen zu zerstören.
Um diese Ziele zu erreichen, wurden von Seiten des irakischen Staates schon vor der Machtübernahme der Ba'th-Partei folgende Maßnahmen gegen die Yezidi unternommen:
Vertreibung und Zerstörung:
1957 zerstörte das Regime ohne er-kennbare Gründe 61 Dörfer in der Region des Gebel Sinjar. Die Dorfbewoh-ner wurden aus den Bergen des Sinjar vertrieben.
Landraub:
Das Irakische Regime hat 1960 mehr als 40 000 Hektar des von Yezidi bewirtschafteten Landes beschlagnahmt und an einige arabi-sche Sippen aus Südsinjar (al-Hathar Gebiet) übergeben.
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Einwohner in zwölf ghettoartige
collective towns
umsiedeln.1 Einschließlich der offiziell nicht aufgelisteten, dennoch demolierter Dörfern wurden insge-samt 232 Siedlungen zerstört. Daneben wurden eine Reihe yezidischer und kurdischer Stadtteile in der Stadt Sinjar, der Hauptstadt der Region des Gebel Sinjar, zerstört.
2
In der Region Shekhan,
30
km nördlich der irakischen Metropole Mo-sul, wurde vom Regime das Eigentum der meisten Yezidi beschlagnahmt. Später wurde deren Land als Agrarland an Araber verteilt.
Die Führung des Irakischen Revolutionsrates erließ am 16. März 1978 eine Anordnung (Nr. 358)
,
nach der alle Liegenschaften im Besitz von Yezidi in den Regionen von Scheikhan enteignet werden und anschließend auf neu umgesiedelte Araber übertragen werden sollten.
Die Bewohner von neun Dörfern3 im Osten und Süden der Scheikhan-Region wurden vertrieben und in der Siedlung >Mahat< zwangs- 1
Die offiziell in den Statistiken des Regimes selbst eingetragenen zerstörten Dörfer in Sinjar waren: Berana, Zorava, Geni, Majnunia, Cheme Jifra, Zerwa, Usifa, Elefina, Shesho, Terif, Kork, Petuni mezin, Petuni Kichik, Hassan, Tirpka, Siba Heska, Bekira, Shahabia, Gire Jame, Gire Resh, Khidir, Qine, Heyale, Jidale, Werdiye, Ziravke, Gabare, Qizilkend, Kaniya Ido, Kaniya Evdi, Kaniya Khelef, Mesho, Kirakhd, Findka, Kurde Eswedko, Khafe, Gunde Nu, Girke Qewala, Khidire Mendo, Isitepe, Gherbi, Hemo, Qulo, Evdi, Salih, Murad, Ismail, Shekhemir, Resho, Kherab qere, Ido, Kersi, Mamise, Shamika, Enesh, Girke Hevnd, Hijil, Girke Hesare, Khidir Ahmad, Kaniya Baba, Feyade, Gunde Dina, Majburia, Dohla, Shikefta sherqi, Shikefra gherbi, Solakh, Qiranki, Girki, Heliqiya jori, Heliqiya jiri, Ido Feqir, Kendala, Dawidko, Sabahiya, Niseria, Sharik, Kichuk, Chanan, Qesrka Heliqi, Adika, Gire Gewre, Okre, Rashid, Aldina, Gire Ereba, Hiriko, Geele, Biradame, Kerkee, Qerache tehtke, Hamska, Behrava, Kolka, Simehestir, Milik, Qwese, Khaya Findka, Khana Zere, Hamadan, Dilokhan, Ido, Jefria, Bara Jori, Bara Jeri, Ezim, Ali Sorka, Qucha Jime, Amara, Hassan Khanuka, Ku-lekhan, Kerke, Ziravke, Siba Shekh Khidire, Sikeni, Hassan Mio, Kherbate Qewala, Zeytuni, Nimeli, Tapa, Zikdokhan, Micho, Ame, Hami, Girlek, Qir Hajar, Birke, Achme, Thulathat, Bajise, Eyn Fathi, Kani Sark, Girshkesti, Khatab Gura Shemali, Kherab Gura Qubli, Qucha cime shemali, Guhbel, und Qesirka qubli.
2
Birje, Kelahe, Bersihe, Berbiroje, Girqubad, Alshkesti, Kherbate Serhokia, Kevroke, Meto-ke, Albube, Tilkhenzir, Kerokh, Siha, Mirdos und Mesho.
3
Mamme-Rashan, Jiruana, Bet Nar, Baksara, Mahmudan, Magbala, Muskan, Kandala und Karchalis.
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angesiedelt. In den geräumten Ortschaften wurden Araberinnen und Araber angesiedelt. Die Bewohner der Dörfer Berstig, Mal, Gibran, Didwan und einige Yezidi aus Sinjar und Huarija wurden nach Baedra umgesiedelt. Die Be-wohner von Tiftijan, Kabara und Khursan wurden in das Lager Alnasriaja gebracht. Die Bewohner der Umgebung von Babira und Jagana wurden im Siedlungslager Alrisala zwangsangesiedelt. Ähnliche verfuhr das Regime in der Provinz Duhok: In der Region Sharia wurden folgende Dörfer umgesiedelt: Sina, Scharia, Schekh-Khadir, Khirschnia, Dakan und Klebadir und Girepan. Die Ortschaften wurden 1987 völlig entvölkert. Das Gebiet wurde der arabischen Sippe der >Hadidi< un-terstellt. Das Kollektiv >Khanik< im Kreis Semel wurde von Bewohnern der 13 zerstörten Dörfer unter schrecklichen Lebensbedingungen errichtet. In der Zeit zwischen 1963–1975 hat das Regime die Bewohner von 13 yezidischen Dörfern4 in der Umgebung von Feischkhabur vertrieben. Auch unter der vom Regime als >Anfal< bezeichneten Vernichtungspolitik, wurden am 6. September 1988 36 yezidische Familien verhaftet und später lebendig begraben. Ähnlich erging es 182 000 Kurden. In der Umgebung von Bahzani und Bashika wurden ebenfalls Araber angesiedelt und Yezidi, Shabak und Goran von ihrem Land und ihren Wohnstätten vertrieben. Yezidi wurden in der Volkszählung vom Oktober 1977 offiziell ara-bisiert, also als
>
Araber< geführt. Außerdem hat das Regime im Rahmen dieses Arabisierungsprozesses die Verwaltungszuständigkeit in den yezidi-schen Ortschaften so geändert, daß viele dem Kreis Sinjar ausgegliedert wurden. Kurdische Literatur, Unterricht und Schulen waren in Sinjar und Schekhan verboten. Mit der Errichtung möglichst vieler Moscheen in der Nähe yezidischer Wohngebiete, wie in Bahzani und Bashika, sollte eine Islamisierung der yezidischen Bevölkerung vorangetrieben werden und jede kollektive Identität jenseits des herrschenden arabisch-sunnitischen Nationa-lismus ausgelöscht werden.
4
Derebun, Bajd Kindal, Bajd Baraf, Aijakasur, Qarula, Kilat Sabbi, Babisnar, Bischakha-bur, Kanibisn, Krofni und Khuki.
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Die großen yezidischen Orte wurden als >Dörfer< kategorisiert, wo-hingegen sehr viel kleinere arabische Nachbardörfer als >Landkreisstädte< registriert wurden. Damit verschlechterten sich die Lebensbedingungen und hinkte die Infrastruktur in den yezidischen Ortschaften jenen der arabischen Nachbarsorte hinterher. Zukunftsperspektiven Yezidi im neuen Irak
Nach dem letzten Krieg und dem Sturz des Regimes steht der Irak vor einer völlig neuen Situation, die sich auch auf die religiösen Minderheiten aus-wirken wird. Zwar ist mit dem Sturz des Ba'th-Regimes die alltägliche Re-pression auch gegen die Yezidi weggefallen, allerdings wird die Rolle der religiösen Minderheiten wie der Yezidi, der Christen, Juden, Kakai und der Mandäer stark davon abhängen, ob der zukünftige Irak ein laizistischer Staat sein wird oder ob sich islamistische Kräfte mit der Forderung eines wie auch immer gearteten >islamischen Staates< durchsetzen können. Demo-kratie und Menschenrechte sind im Irak damit immer noch in Gefahr. Die Entstehung einer Zivilgesellschaft ist im Irak noch kein ir-reversibler Prozeß. Für eine funktionierende Demokratie im Irak genügt es nicht, daß eine Mehrheit regiert. Hierzu müssen zuallererst auch die Rechte der Minderheiten abgesichert und eine neue Tyrannei verhindert werden. Gerade diese Minderheitenrechte sind jedoch auch im Irak nach Saddam Hussein weiter in Gefahr. Insbesondere dort, wo im Alltag eine uniforme gesellschaftliche Vorstellung eines öffentlichen politischen Islamismus durchgesetzt wird, sind die Rechte religiöser Minderheiten oder nicht-fundamentalistischer Muslime in Gefahr. Religiöse Institutionen und isla-mistische Bewegungen spielen heute eine größere Rolle als etwa Menschen-rechtsorganisationen oder zivilgesellschaftliche Institutionen. Aber nicht nur islamistische Parteien halten ihre Ideologie weiterhin für die einzig richtige. Für die meisten irakischen Parteien und Vereinigungen ist es nach 35 Jahren ba'thistischer Diktatur schwierig, ideologische Standpunke zugunsten einer pragmatischen demokratischen Zusammenarbeit zurückzustecken und >De-mokratie zu lernen<. Verschärft werden diese Probleme durch die Aktivitäten inter-nationaler Terrororganisationen im Irak, die versuchen, interkulturelle
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und -religiöse Mißverständnisse zwischen verschiedenen Irakern zu ver-schärfen und die Bevölkerung in einen Bürgerkrieg zu hetzen. Kleine Min-derheiten wie die Yezidi würden unter einer solchen Situation ganz beson-ders in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch demokratische irakische Parteien, einschließlich der kurdi-schen Parteien, haben bisher für die Yezidi keinen Anlaß zum Optimismus gegeben. Seit dem Kongreß der damaligen irakischen Opposition in London konnte keine yezidische Institution an der politischen Neugestaltung des Irak partizipieren. Die Yezidi und deren politische und soziale Rechte sind weiterhin marginalisiert. Weder im irakischen Regierungsrat noch in den Vorbereitungskommissionen für die irakische Verfassung sind Vertreter der Yezidi eingebunden. Soll der neue Irak jedoch ein wirklich demokratischer Staat werden, werden auch die Rechte religiöser und sozialer Minderheiten berücksichtigt werden müssen. Zum Autor: Mirza Dinnayi ist Direktor des Qendil-Verlag Info-Zentrums. Der Koordi-nator der
Yezidi Democratic Community
in Deutschland lebt und studiert in Jena. Zur Zeit ist Herr Dinnayi in Baghdad im Präsidentenamt als Präsiden-tenberater für yezidische Angelegenheiten beschäftigt.
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Обновлено (19.01.2010 13:04)


